Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Scarletts Musikschule Kaiserslautern, soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters ausbilden und fördern. Die Aufgaben von Scarletts Musikschulen bestehen darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien – und Liebhabermusizieren heranzubilden, Begabungen von Schülern frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Darüber hinaus gilt es ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken.
2. Geltungsbereich
Diese Unterrichtsordnung gilt für die vertraglichen Beziehungen zwischen Scarletts Musikschule und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter, im Folgenden Schüler genannt.
3. Rechtsbeziehungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser Unterrichtsordnung ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der Unterrichtsordnung hiervon unberührt.
4. Geschäftsstelle / Unterrichtsort
Die Geschäftsstelle von Scarletts Musikschule befindet sich in der Trippstadter Straße 19, 67663 Kaiserslautern. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten von Scarletts Musikschule zur Verfügung gestellten Räumen oder findet im Online-Unterricht statt. Im Folgenden wird Scarletts Musikschulräume als Unterrichtsort genannt. Nach schriftlicher Vereinbarung auch beim Schüler zu Hause oder in anderen externen Räumlichkeiten.
5. Unterrichtsaufnahme
Die Anmeldung erfolgt durch das Anmeldeformular (an die Geschäftsstelle zu richten) bzw. dem Online Anmeldelink von Scarletts Musikschule. Das Anmeldeformular muss bei minderjährigen Schülern von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und wird durch die Bestätigung von Scarletts Musikschule rechtswirksam. Sollten sich mehr Interessenten für einen Unterricht oder Kurs anmelden, als aus organisatorischen Gründen angemeldet werden können, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung über die Zuteilung des Kurses. Anträge werden in der Reihenfolge nach Erhalt bearbeitet.
Der Unterrichtstermin kann aus organisatorischen Gründen durch Scarletts Musikschule abgeändert werden.
6. Schuljahr, Ferien- und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen, beweglichen Ferientagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen des Landes Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt, ohne dass dies einen Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
7. Probestunde
Die kostenlose Probestunde ist nur einmal pro Person buchbar.
8. Teilnahme am Unterricht
Der Schüler verpflichtet sich pünktlichen zum Unterricht zu erscheinen.
Versäumt der Schüler wegen Erkrankung oder sagt den bestätigten Unterricht, weniger als 48 Stunden davor, durch andere Gründen ab, so entfällt die kostenlose Probestunde ohne Ersatztermin bzw. es kann keine weitere kostenlose Probestunde angeboten werden. Kann die Probestunde aus verschulden der Lehrkraft nicht gehalten werden so wird eine neue Probestunde vereinbart.
9. Krankheiten
Der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Vorschriften gegen die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu beachten. Schüler/Schülerinnen die an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, dürfen den Unterricht nicht besuchen und dürfen bei Missachtung durch die Lehrkraft wieder nach Hause geschickt werden.
(Siehe auch Hygieneauflagen, für Coronavirus SARS-CoV-2)
10. Entgelttarife und Zahlungsmodalitäten
Die Probestunde ist kostenlos.
11. Haftung und Schäden
Scarletts Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet Scarletts Musikschule nicht. Schüler haften für Schäden, die Scarletts Musikschule durch deren Verschulden erleidet.
12. Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für Nebenabreden zu diesem Vertrag. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.
13. Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kaiserslautern
Scarletts Musikschule
Scarlett Enkler
Trippstadter Straße 19
67663 Kaiserslautern
+49 176 51163700
kontakt@scarletts-musikschule.de